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17.11.09

Folgen der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) für den Kanton Bern

Dringende Interpellation, Urs Scheuss (Grüne Biel)

Zur Zeit behandeln die eidgenössischen Räte die Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG). Geht es nach dem erklärten Willen von Bundesrat, Ständerat und einer Mehrheit der im Nationalrat vertretenen Parteien, wird die Revision einschneidende Sparmassnahmen zu Lasten von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten zur Folge haben. Würde die Revision angenommen, würden bereits ab 2010 direkt Betroffene eine massive Verschlechterung ihrer sozialen Situation erfahren.

Die angestrebte Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hätte jedoch nicht nur unmittelbare Konsequenzen für Arbeitslose und für von Arbeitslosigkeit Bedrohte, sondern auch für den Kanton und die Gemeinden. Die Vorlage durchlöchert weiter das Obligatorium des ALV-Schutzes und setzt den schrittweisen Rückzug des Bundes aus seinem verfassungsmässigen Auftrag fort. Gleichzeitig wird die Verantwortung an die Kantone und Gemeinden und deren Sozialhilfe überwälzt.

Die aufkommende Krise verschärft die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Die beabsichtigte Revision des Arbeitslosengesetzes lässt die Arbeitslosen sowie die Kantone und Gemeinden im Regen stehen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat am 23.10.2009 eine Studie vorgestellt, in der die Auswirkungen der beabsichtigten ALV-Revision auf die Kantone und Gemeinden den Einsparungen auf Bundesebene gegenübergestellt werden. Demgemäss dürften die in der Studie „Auswirkungen der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf die Kantone“betrachteten sechs Massnahmen insgesamt zu Mehrbelastungen bei Kantonen und Gemeinden führen, welche ein Viertel bis knapp die Hälfte der Einsparungen des Bundes bei der ALV ausmachen. Die Ergebnisse der Untersuchung sind jedoch nicht für die einzelnen Kantone und deren Gemeinden ausgewiesen.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Mit welchen Zusatzkosten ist aufgrund der beabsichtigten Revision für den Kanton und die Gemeinden zu rechnen?
  • Mit welcher Zunahme der Anzahl Dossiers bei der Sozialhilfe ist aufgrund der beabsichtigen Revision zu rechnen?
  • Gedenkt der Regierungsrat sich in der einen oder anderen Weise gegen die beabsichtige Revision zu wehren?

Angesichts der in der nächsten Session bevorstehenden Beratung der ALV-Revision im Nationalrat und des bereits angekündigten Referendums hat die Berner Bevölkerung ein aktuelles Interesse an der rechtzeitigen und umfassenden Information von Seiten der Regierung über die sozialen und
finanziellen Folgen der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für den Kanton und die Gemeinden.