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05.06.12

Kurswechsel bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien durch die BKW?

Dringliche Interpellation, Antonio Bauen (Grüne), Rita Haudenschild (Grüne)

Die BKW hat auf den 1. Oktober 2011 mit grossem Medienecho eine neue Regelung zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen eingeführt. Sie hat mit grossem medialem Auftritt bekannt gegeben, für Anlagen auf der Warteliste der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) neu 80% des KEV-Tarifs zu vergüten. Dies, um die KEV-Lücke während der Zeit zwischen Inbetriebnahme der Anlage und  der definitiven Vergütung durch die KEV zu schliessen.

 

Leider hat die BKW kürzlich angekündigt, diese wertvolle Vergütung wieder stark zu reduzieren.

 

Durch die Reduktion dieser Beiträge würde die BKW dieser wertvollen Förderaktion ihre Wirkung entziehen. Dies ist, angesichts der Dringlichkeit der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, besonders stossend.

 

Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist wirklich damit zu rechnen, dass die BKW mit Investoren, die Produktionsanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen realisieren wollen, keine verbindlichen Verträge zur Deckung der KEV-Lücke abschliessen werden?
  2. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass eine solche Reduktion der Beiträge nicht im Sinn der kantonalen Energiestrategie ist und die rasche Realisierung insbesondere von Solaranlagen stark behindert?
  3. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die Begründung BKW, dass die Reduktion dieser Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sein, nicht haltbar ist. Insbesondere deshalb, weil es gemäss der Weisung 3/2012 der ELCom vom 14. Mai 2012 möglich wäre, die Kosten der Förderbeiträge den Gestehungskosten anzurechnen und die, durch die Förderbeiträge entstandenen Mehrkosten, auf die Stromkonsumenten abgewälzt werden könnten?
  4. Wird sich die Vertretung der Regierungsrates im Verwaltungsrat der BKW für die Beibehaltung der Förderbeiträge in bisheriger Höhe einsetzen?


Begründung der Dringlichkeit:
In Anbetracht der unklaren Situation ist eine rasche Schaffung von Klarheit und Beibehaltung der Wirksamkeit der Förderung äusserst wichtig.