Accueil

19.11.06

Die Aufsichtspflicht der GEF darf nicht zu einem Papiertiger verkommen!

Dringliche Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine vertiefte ausserordentliche Überprüfung zur Konstellation der therapeutischen Leitung im Suchtherapiezentrum Wimmis durchzuführen. Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, ob es aus therapeutischer Sicht verantwortbar, sinnvoll und opportun ist, sie mit einem Mitglied der Lebensgemeinschaft „Kirschbaumblüte“ zu besetzen.

Dabei stehen folgende Fragen/Abklärungen im Vordergrund:
·    Ist die Besetzung der therapeutischen Leitung eines Sucht-Therapiezentrums durch ein Mitglied einer Gemeinschaft wie der „Kirschbaumblüten-Gemeinschaft“ opportun, therapeutisch verantwortbar und sinnvoll?
·    Teilt die GEF die Ausführungen des Gutachtens Prof. Dr. med. K. Ernst zur therapeutischen Haltung des spirituellen Lehrers der Gemeinschaft? Welche Konsequenzen kann diese Haltung auf die therapeutisch tätigen Gemeinschaftsmitglieder haben?
·    Zwei von drei Therapeuten des Therapieteams sind Mitglieder dieser Gemeinschaft. Mit welchen konkreten Mitteln will die GEF im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht garantieren, dass die angewandten Therapiemethoden nicht durch die „spirituelle“ Gesinnung der Gemeinschaft beeinflusst werden?
·    Abklärung der Hintergründe des Austritts diverser Psychologinnen, sowie des psychiatrischen Facharztes für Eintrittsuntersuchungen, unter der jetzigen therapeutischen Leitung.
·    Quervergleich der Fluktuationsrate der Mitarbeitenden mit derjenigen anderer vergleichbarer  stationärer Therapieinstitutionen.
·    Quervergleich des Therapieerfolges mit demjenigen anderer stationärer Drogen-Therapien des Kantons Bern.

Insbesondere sollen folgende beide Institutionen in die Abklärungen eingebunden werden:

·    Betreffend psychiatrische und sozialtherapeutische Standards für die Psychotherapie; sowie Kenntnisse der Gemeinschaft „Kirschbaumblüte": Mitglieder der schweizerischen Ge Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie.
·    Betreffend Erfahrung mit Standards/ Professionalitätsanspruch in der schweizerischen stationären Suchttherapie: Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) getragene Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht: Infodrog.

Der Bericht der ausserordentlichen Überprüfung muss der zuständigen GR-Kommission zur Kenntnisnahme gebracht werden.


Begründung:
Die regierungsrätliche Antwort auf die Interpellation von Allmen "genügen diese Therapeuten den Vorgaben des Kantons?“ ist kurz und sehr verallgemeinernd ausgefallen.
Da es sich bei den Klienten des Suchttherapie Zentrums um Menschen handelt, die neben einer langen Drogenkarriere oft auch eine lange Geschichte von sexueller Ausbeutung, Abhängigkeit und Übergriffen aufweisen, ist eine therapeutisch saubere und professionelle Haltung zu diesen Themen unabdingbar. Die Frage stellt sich nun, inwieweit der therapeutische Leiter und ein weiteres Mitglied seines Teams für diese professionelle therapeutische Haltung jederzeit garantieren können, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass beide einer Lebensgemeinschaft angehören, deren Chef, der Psychiater Samuel Widmer, unter anderem in seinen Bücher folgende  therapeutische Haltung propagiert:

„Wir sind frei und lassen frei. Wenn zwei derart befreite Menschen miteinander schlafen wollen, ist es in Ordnung, auch wenn sie gleichzeitig in einer anderen Ordnung gebunden sind, und sogar wenn sie Vater und Tochter oder Therapeut und Klient waren.“

 „Es geht um… die bewusstseinserweiternden Drogen, in welchen ich eine Hilfe gefunden habe, ein Werkzeug, um sich  aus diesem selbstgeschaffenen Gefängnis des Besitzens und Bessesenwerdens wieder zu befreien.“ („Von der unerlösten Liebe zwischen Vater und Tochter, “S.18; Edition Heuwinkel 1995)

Die schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie hat den ehemaligen Direktor der Psychiatrischen Klinik Burghölzli Prof. Dr. med. K. Ernst beauftragt, das oben zitierte Werk zu begutachten, dabei kommt er in seiner Stellungsnahme zu folgendem Schluss:

„Samuel Widmers Buch ruft dazu auf, die weltweit übereinstimmenden Gesetze betreffend sexueller Ausbeutung Abhängiger und betreffend Inzest zu verletzen…..Bezogen auf die Psychiatrie wirkt sich das Werben Widmers auf hilfesuchende Personen besonders negativ aus. Einschlägig interessierte Therapeuten werden entsprechend gefährdete Klienten besonders anziehen. Generell wird sich in solchen Praxen nicht befreiende Persönlichkeitsentwicklung häufen, sondern zusätzliche Konflikte und Belastungen auch für die Angehörigen ergeben. Den Kranken wird mehr geschadet als genützt… Dasselbe gilt für die psycholytisch-psychedelisch ausgerichtete Werbung des Autors.“… Standesrechtlich bleibt gegenüber Herrn Doktor Widmer nur der Entzug der Praxisbewilligung möglich.“

„Im Buch finden sich noch mehrere Stellen, die sich mit dem psycholytisch-psychedelischen Thema befassen. Aber nirgends werden die empirischen Studien erwähnt, welche die Gefährlichkeit und die Dauerschädigungen durch legale und illegale Drogen beschreiben. Diese Studien noch nicht gekannt zu haben kann die Drogenapostel der 60 er –und 70er Jahre entschuldigen, aber nicht einen heutigen Spezialarzt für Psychiatrie und Psychotherapie.“
Weder QuaTheDa noch ein anderes SQS Model geben zu der hier wichtigen zentralen Fragenstellung betr. professionelle Ansprüche an einen therapeutischen Leiter Orientierungshilfe. Deshalb ist es unabdingbar und wichtig, diese Fragestellung langjährigen erfahrenen Praktikern und Experten der stationären Drogentherapie und Psychiatrie/Psychotherapie zur Beantwortung vorzulegen.
Es ist an der zuständigen Direktion, der GEF, für die Suchtherapie-Institutionen bezüglich  Professionalität und therapeutischer Haltung klare Rahmenbedingungen zu erstellen, insbesondere da diese Non-Profit-Institutionen auf strategischer Ebene meistens von Miliz-Vorständen geführt werden.




Begründung der Dringlichkeit:
Die unklare und umstrittene Situation rund um die Therapeutische Leitung hält nun schon längere Zeit an und führt nun dazu, dass es unter den zuweisenden Stellen zu einer Zuweisungs- / und Vermittlungseinstellung kommen kann. Daher ist eine rasche Klärung der Situation durch den Kanton unablässig.

Barbara Mühlheim (Grossrätin Grüne)

Franziska Fritschy (Grossrätin FDP)

Wilfried Gasser (Grossrat EVP)

Martin Von Allmen (Grossrat SP)