11.05.12
Bundesgerichtsurteil zu Motorfahrzeugsteuer-Beschwerden: Jetzt rasch Klarheit schaffen und Abstimmung durchführen
Mit dem Bundesgerichtsentscheid zu den Motorfahrzeugsteuern ist die Ansetzung eines neuen Abstimmungstermins für die Ecotax-Vorlage endlich möglich. Darüber sind die Grünen erleichtert. Die Grünen werden sich mit einer engagierten Kampagne für eine Annahme der Ecotax-Vorlage und eine Ablehnung des Gegenvorschlags einsetzen. Die Annahme des Gegenvorschlags hätte für den Kanton Bern drastische finanzielle Konsequenzen.
Die Grünen nehmen vom Urteil des Bundesgerichts zu den Beschwerden zur Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge mit Erleichterung und Befriedigung Kenntnis. So problematisch die Vorfälle sind, die zur Anordnung einer neuen Abstimmung geführt haben, so klar ist nach dem Vorgefallenen, dass kein Weg an einer Wiederholung des Urnengangs vorbeiführt. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts steht der Ansetzung der Abstimmung im September nichts mehr im Weg.
Die Grünen werden sich mit einer starken Kampagne für eine Annahme der Ecotax-Vorlage und eine Ablehnung des Gegenvorschlags engagieren. Für den Kanton Bern hätte eine Annahme des Gegenvorschlags des Garagisten Hannes Flückiger drastische Konsequenzen, entgingen ihm damit doch jährlich an die 100 Mio. Franken Erträge. Dies hätte einen empfindlichen Leistungsabbau zur Folge. „Sparen bei der Schule und Gesundheit für ein paar Fränkli weniger Autosteuern“: Das ist die Frage, um die es geht.
Klar ist für die Grünen, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die Ermittlung von Abstimmungsergebnissen präzisiert werden müssen. Es darf nicht sein, dass die Gültigkeit bzw. Nichtgültigkeit einer Abstimmung so lange in der Schwebe bleibt und gerichtlichen Auseinandersetzungen unterworfen wird. Die vorgesehene Definition einer Bandbreite, innerhalb welcher ein Ergebnis als sehr knapp gilt und zu einer Nachzählung führt, wird die nötige Rechtssicherheit schaffen.
Für weitere Auskünfte:
Blaise Kropf, Präsident Grüne Kanton Bern, Grossrat, Tel. 079 263 47 68
