14.01.10
Gebührenpflicht für Parkplatzbenützung im ganzen Kanton
Motion
Elisabeth Bregulla, Grüne, Thun
Der Regierungsrat wird gebeten, gesetzliche Grundlagen für die Pflicht der Parkplatzbewirtschaftung bei verkehrsintensiven Bauten zu schaffen,
1. bei neuen Bauten
2. bei Änderungen von Bauten
3. bei bestehenden Bauten
Begründung
Verkehrsintensive Bauten* wie zum Beispiel grosse oder regionale Einkaufszentren, Stadien mit Mantelnutzung oder Sportzentren erreichen ihren Zweck naturgemäss nur, wenn sie von möglichst vielen Leuten frequentiert werden. Dadurch wird auch viel Verkehr bewirkt. Obwohl die sogenannten Anbindungen an den öffentlichen Verkehr bei derartigen Bauvorhaben bereits vorgeschrieben sind, wird der Weg zu diesen Publikumsmagneten zum gossen Teil durch Privatautos zurückgelegt. Entsprechend grosse Parkplatzangebote werden hergerichtet.
Für viele Autofahrende ist es selbstverständlich, dass diese Parkplätze gratis zur Verfügung stehen. Werden doch ab und zu Parkierungsgebühren erhoben, wie zum Beispiel an Orten mit Massnahmepflicht, empören sich die Leute über diese "einschneidenden" Massnahmen. Es gibt tatsächlich Personen, die eine Strecke von mehreren Kilometern in Kauf nehmen, um die Parkierungsgebühren von Fr.1.- ab erster Stunde zu umgehen!
Offensichtlich war eine freiwillige Einigung unter den Gemeinden zu einem regionalen Regime kaum möglich. Die unterschiedliche Handhabung in den Gemeinden ist nicht transparent und führt zu unnötigen zusätzlichen Autofahrten.
Im Sinne einer gewissen Regulierung des Privatvekehrs für Freizeit und Konsum
ist eine generelle Gebührenpflicht für derartige Parkplätze gerechtfertigt. Damit
können gleichzeitig unnötige Immissionen vermieden werden. Mit einer einheitlichen Regelung der Pakplatzbewirtschaftung im ganzen Kanton wird der Durcheinander von verschiedenen Regimes entwirrt. Ebenso wäre auf dem ganzen Kantonsgebiet klar, dass die baupolizeilichen Instanzen den Vollzug durchsetzen müssen, und die Legitimation von diesbezüglichen Rechtsentscheiden würde nicht in Frage gestellt. Letzteres ist heute leider oft der Fall, weil ein regelrechtes Pokerspiel zwischen Grossverteilern stattfindet, die versuchen, sich den Vorschriften zu entziehen.
Auch ist die Wettbewerbsverzerrung nicht zu unterschätzen, welche durch Gratisparkplätze entsteht im Vergleich zu den Geschäften in Orts- und Statdtzentren, wo in Parkhäusern generell Gebühren entrichtet werden müssen.
* Als verkehrsintensiv gelten Bauten mit mehr als 2000 durchschnittlich täglichem Verkehr (DTV).
