09.06.10
Wird die Lagerung von radioaktiven Abfällen mit Steuergeldern aus dem Kanton Bern bezahlt?
Interpellation, Christoph Grimm
Wir stehen mitten in der Diskussion um den Ersatz des Atomkraftwerks Mühleberg. Die Energieunternehmen Axpo, Atel und BKW bewerben sich um je ein neues Grosskraftwerk.
Die Lagerung von radioaktivem Material ist weltweit nicht gelöst – es gibt keine definitiven Endlager. Die hochgefährlichen Materialien werden bekanntlich einerseits wiederaufbereitet, anderseits liegen grosse Mengen in Zwischenlagern. Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland und zwar in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden müssen. Diese Lager setzen grosse Sicherheitsvorkehrungen voraus und sind mit sehr hohen Kosten verbunden.
In der Schweiz sind die Verursacher radioaktiver Abfälle dazu verpflichtet, die technisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine sichere Entsorgung zu erarbeiten, die nötigen Lager zu bauen und auch die Kosten dafür zu übernehmen. Für die Abfälle aus der Atomenergie sind die Kraftwerkbetreiber verantwortlich.
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wo werden die radioaktiven Abfälle von Mühleberg aufbewahrt?
- Welche Kosten verursacht die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle von Mühleberg?
- Beteiligt sich der Kanton Bern finanziell an dieser Lagerung?
- Welchen finanziellen Beitrag leistet der Kanton Bern an die Forschung der NAGRA (Nationale Gesellschaft für die Endlagerung von Radioaktiven Abfällen)?
- Werden die Entsorgungskosten zu 100% über den Strompreis an die Verbraucher weiterbelastet?
- Welchen Beitrag leistet der Kanton Bern an den Stillegungsfonds?
- Welchen Beitrag leistet der Kanton Bern an den Endlagerungsfonds?
